Rechtliches

AGB

ZYNQ Personal UG (haftungsbeschränkt)

Diese AGB gelten für Verträge mit Kundenunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung) sowie für die Registrierung von Bewerbern.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ZYNQ Personal UG (haftungsbeschränkt), Jacobystraße 6, 10179 Berlin (nachfolgend „ZYNQ Personal"), und ihren Kundenunternehmen sowie Bewerbern. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ZYNQ Personal stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Arbeitnehmerüberlassung

ZYNQ Personal verleiht als Verleiher Arbeitnehmer an Kundenunternehmen auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Die Überlassung erfolgt auf Basis eines gesondert abzuschließenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrags.

Personalvermittlung

Auf Wunsch vermittelt ZYNQ Personal geeignete Kandidaten zur direkten Festanstellung beim Kundenunternehmen. Einzelheiten werden im jeweiligen Vermittlungsvertrag geregelt.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote von ZYNQ Personal sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von ZYNQ Personal oder durch Aufnahme der Leistungserbringung.

§ 4 Pflichten des Kundenunternehmens

  1. Das Kundenunternehmen verpflichtet sich, den überlassenen Arbeitnehmern alle erforderlichen Informationen für eine sichere Tätigkeit bereitzustellen.
  2. Das Kundenunternehmen stellt sicher, dass der Einsatz den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Arbeitsschutzvorschriften, entspricht.
  3. Mängel an der Arbeitsleistung sind ZYNQ Personal unverzüglich mitzuteilen.
  4. Der Einsatz in gesetzlich unzulässigen Tätigkeitsbereichen ist nicht gestattet.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz gemäß Einzelvertrag. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist ZYNQ Personal berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

§ 6 Höchstüberlassungsdauer

Die Überlassung ist gemäß § 1 Abs. 1b AÜG auf grundsätzlich 18 aufeinanderfolgende Monate begrenzt, sofern keine tarifvertragliche Abweichungsregelung greift. Das Kundenunternehmen ist verpflichtet, ZYNQ Personal rechtzeitig über etwaige Voreinsätze zu informieren.

§ 7 Equal Pay

Nach einer Überlassungsdauer von mehr als 9 Monaten haben Zeitarbeitnehmer gemäß § 8 AÜG Anspruch auf gleiche wesentliche Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Das Kundenunternehmen verpflichtet sich, ZYNQ Personal alle hierfür erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

§ 8 Haftung

ZYNQ Personal haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.

§ 9 Datenschutz

ZYNQ Personal verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

ZYNQ Personal UG (haftungsbeschränkt)
Jacobystraße 6, 10179 Berlin
info@zynq-personal.de